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Wir bilden auf Automatik
und auf Wunsch Schaltwagen
oder auf Wunsch Schalt und Automatik aus!!!!
Was gehört auf eine Fahrschul Preisliste
nach § 33 Fahrlehrergesetz
Grundbetrag
auch fälschlicherweise "Grundgebühr" genannt, steht für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen und für allgemeine Büroaufwendungen.
Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt und preislich ausgewiesen werden.
Fahrstunde
"Übungsstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug
Überland- Fahrstunde
Ausbildungsfahrten zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Autobahn- Fahrstunde
Ausbildungsfahrten zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) auf Autobahnen
Dunkelheits- Fahrstunde
Ausbildungsfahrten zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) bei Dunkelheit und Dämmerung
Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung
Vorstellung zur praktischen Prüfung
Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden.
Alle Preisangaben müssen als "Brutto Preise", also einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind unzulässig und gesetzlich verboten!
Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen.
Neue Prüfungszeiten ab 2021
Ab dem 01.01.2021 verlängert sich die Prüfungsdauer bei allen Fahrerlaubnisklassen, so wird beispielsweise eine praktische Prüfung der
Klasse B von jetzt 45 Minuten zukünftig 55 Minuten dauern,
eine praktische Prüfung in den Motorradklassen A, A1 und A2 dauert zukünftig zwischen 60 und 70 Minuten.
Für die praktischen Prüfungen nach dem 1.1.2021 werden die neuen Prüfungszeiten vorgeschlagen.
Anpassung der Prüfungsgebühren
"Der Mehraufwand der Technischen Prüfstellen muss durch eine Erhöhung der Gebühren für die praktische Fahrerlaubnisprüfung um 21,16 € ausgeglichen werden".
Infos unter folgender Nummer
+49 (0) 30 54 398 194
auch als Whats- App
Nummer verfügbar
oder
"Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich"